Rechtsprechung
   LG Ravensburg, 18.05.1995 - 1 Ks 3/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,9067
LG Ravensburg, 18.05.1995 - 1 Ks 3/95 (https://dejure.org/1995,9067)
LG Ravensburg, Entscheidung vom 18.05.1995 - 1 Ks 3/95 (https://dejure.org/1995,9067)
LG Ravensburg, Entscheidung vom 18. Mai 1995 - 1 Ks 3/95 (https://dejure.org/1995,9067)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,9067) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 36
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • BGH, 26.07.1999 - 5 StR 94/99

    Beihilfe zur Rechtsbeugung (DDR-Verfahren; Zeugen Jehovas; kalter Krieg;

    Namentlich im Blick auf die festgestellten Vorgaben durch das Oberste Gericht der DDR und auf die Tatzeit am Höhepunkt des "Kalten Krieges" (vgl. BGHSt 41, 317, 328) gilt aber auch nichts anderes für die Subsumtion des geahndeten Verhaltens der Verfolgten unter die "Verbrechens"- Merkmale der "Kriegs- und Boykotthetze" (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 36).

    Ungeachtet des Grundsatzes, daß angesichts der hohen objektiven Schranke für die Annahme von Rechtsbeugung in politischen Strafverfahren der DDR in vielen damit auch krassen Fällen die Annahme des direkten Rechtsbeugungsvorsatzes außer Frage steht (vgl. BGHSt 41, 247, 276 f.; 41, 317, 336 ff.), hat der Bundesgerichtshof gleichwohl in Einzelfällen, die nach besonders langem Zeitablauf, nach Begleitumständen oder Folgen weniger kraß erscheinen, eine Strafbarkeit wegen Rechtsbeugung auch aus subjektiven Gründen verneint (vgl. BGHR StGB § 336 - DDR-Recht 10; BGH NStZ-RR 1997, 36) und Freisprüche häufiger - möglicherweise zuletzt unter gleichzeitiger gewisser Verschärfung der Grenzen für Rechtsbeugung aus objektiven Gründen - unter Billigung der Ablehnung des direkten Rechtsbeugungsvorsatzes nicht beanstandet.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht